„Überflutungsraum Worringer Bruch“
Erörterungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
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Köln
„Rexit oder No-Rexit?“. Während die Briten sich aktuell noch immer streiten, wie und wann der BREXIT, der Austritt aus der europäischen Gemeinschaft stattfinden wird, muss man sich im Kölner Norden langsam ähnlich wichtige Fragen stellen. Wie werden die Pläne zum Bau des großen „Überflutungsraums Worringer Bruch“ realisiert und wann wird es zu einer Entscheidung durch die Bezirksregierung Köln kommen, ob die aktuell vorliegenden Pläne durchgeführt werden dürfen?

Aufmerksame Leser von WorringenPur und anderer Presseorgane haben die Entwicklungen und Diskussionen rund um den geplanten „Überflutungsraum Worringer Bruch“ bis zum jetzigen Zeitpunkt verfolgen können. Sie wissen, dass der Beschluss zum Bau des Retentionsraumes Worringer Bruch durch den Rat der Stadt Köln erfolgte. Denn dass nach den Hochwasser-ereignissen von 1993 und 1995 ein Hochwasserschutzkonzept zum Schutz des gesamten Kölner Gebietes hermusste, war klar. Darin soll der „Retentionsraum Worringer Bruch“ zum Schutz der Oberlieger und der Unterlieger einschließlich Worringens bei einem 200jährigen Hochwasserereignis einen wesentlichen Beitrag leisten.

Bekannt ist auch, dass die StEB Köln (Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR) den Auftrag zur Planung und zur Ausführung des Vorhabens bekam. Und dass nach Offenlegung der Planungen aufgrund vieler Einwände seitens betroffener Bürger Auflagen seitens der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde gemacht wurden, die zu Planänderungen
durch die StEB führten.

Sie wissen, dass eine Vielzahl betroffener Worringer Bürger gemeinsam mit den Bürgervereinen Worringen und Roggendorf/Thenhoven als eine Art Interessensgemeinschaft einen Gegenvorschlag unterstützen, der von den Bürgervereinen erarbeitet wurde und einen kleineren Überflutungsraum vorschlägt.

Zu diesen drei Hauptakteuren

  • der Rat der Stadt Köln als Auftraggeber
  • die StEB als Auftragnehmer
  • die betroffenen Bürger von Worringen

und weiteren, stets anzuhörenden Institutionen (z.B. Naturschutz, Umweltschutz) kommt erneut die Bezirksregierung Köln als Aufsicht führende Behörde und Entscheiderin hinzu. Denn die StEB hat die Planungen aufgrund der Einsprüche inzwischen soweit angepasst, dass sie nun mit der Zustimmung der Bezirksregierung und mit dem Ende des Planfeststellungsverfahrens rechnet. Weil jedoch auch gegen die überarbeitete Planung der StEB weiterhin Einsprüche erfolgten, müssen auch diese wiederum in die Entscheidungsfindung der Bezirksregierung einbezogen werden. Das Vorhaben „Bau eines Retentionsraums Worringer Bruch“ befindet sich also in einer entscheidenden Phase.

Die Bezirksregierung Köln setzte mit persönlicher Einladung an die betroffenen Parteien eine zweitägige, nichtöffentliche Verhandlung fest mit folgender Zielsetzung:

  • Die StEB hatten die Aufgabe, die derzeitigen Planungen in allen Facetten darzustellen, eingehend zu erläutern und zu begründen.
  • Die betroffenen Bürger konnten ihre schriftlichen Einsprüche persönlich präzisieren, bestätigen oder zurücknehmen, wobei man sich auch vertreten lassen konnte.
  • Die Bezirksregierung Köln muss abschließend die Entscheidung treffen, ob sie unter Würdigung der Belange der Antragstellerin (StEB) und der Widersprecher (betroffene Bürger und Institutionen) der vorliegenden aktuellen Planung zustimmen und damit die baurechtliche Genehmigung für das Bauvorhaben erteilen kann, oder nicht.

Am ersten Tag (11.03.) konnte die AntragstellerinRetentionsraum (StEB) das Vorhaben im Detail vorstellen und erläutern. Die wesentlichen Aspekte der Funktion und Wirkungsweise wurden anhand von Simulationsmodellen dargestellt. Jede Nachfrage wurde ausführlich behandelt und protokolliert.

Am zweiten Tag (12.03.) hatte jeder anwesende Bürger die Möglichkeit seinen Einspruch zu ergänzen oder zurückzunehmen. Damit werden sowohl die schriftlich erfolgten Einsprüche bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt, als auch die bei der Verhandlung zu Protokoll gegebenen Ergänzungen.

Die jur. Dezernentin Irmgard Steinmann-Hasse von der Bezirksregierung leitete an beiden Tagen die Erörterungen, unterstützt von ihrem Kollegen Dezernent Martin Nußbaum. Die StEB waren vertreten von Projektleiter Christof Droßel und Frau Thomas. Die für die einzelnen Sachgebiete bei der Planung des Vorhabens verantwortlichen beratenden Ingenieure und Spezialisten erläuterten spezielle Sachverhalte und beantworteten die Fragen der Teilnehmer.

Längst nicht alle Bürger, die einen schriftlichen Einspruch eingelegt hatten, waren zu der zweitägigen Verhandlung persönlich gekommen oder hatten sich vertreten lassen. Einer der wichtigsten Kritiker der Planungen, der Bürgerverein Worringen, war mit dem Vorsitzenden Kaspar Dick, seinem Stellvertreter Paul Reiner Weissenberg und Beisitzer Karl-Josef Relleke an beiden Tagen dabei. Die Gelegenheit zur ausführlichen Darstellung ihrer Positionen war gegeben und wurde in jeglicher Hinsicht ausgiebig genutzt und zu Protokoll genommen. Es wurde auch zu Protokoll genommen, dass sich jemand ausdrücklich nicht mit den Vorstellungen des Bürgervereins identifizieren wollte. Allerdings konnte der Gegenvorschlag des Bürgervereins – die „Kleine Lösung“ - nicht ausführlich vorgebracht werden, weil aus verfahrenstechnischen Gründen ausschließlich über die von der StEB eingereichte Planung durch die Bezirksregierung zu entscheiden ist. Jedoch wurde zu Protokoll gegeben, dass die Bürgervereine aus Worringen/Roggendorf/Thenhoven bei ihrem Gegen-Vorschlag „Kleine Lösung“ bleiben.

Dass die StEB dennoch kurz auf diesen seinerzeit zwischen den Bürgervereinen und den StEB besprochenen Vorschlag einging, kann man der liberalen Verhandlungsführung zuschreiben. Dass dies möglich war, liegt wohl an der ausgesprochen sachlichen Darstellungsweise der Einlassungen fast aller vortragenden Bürger, Institutionen und Fachleute.

Natürlich lag die Frage auf der Hand, wie es denn nach diesen zwei Tagen weitergeht: Die Bezirksregierung wird nun unter Abwägung sämtlicher Belange ihre Entscheidung für oder gegen die vorliegende Planung zur Ausführung des Retentionsraums Worringer Bruch treffen.

Man darf gespannt sein, wie die Entscheidung ausfallen wird und ob dann der Retentionsraum Worringer Bruch gebaut werden wird. Denn auch gegen die Entscheidung der Bezirksregierung kann bis in die höchsten Instanzen gerichtlich geklagt werden. Rexit oder No-Rexit – das ist die Frage…

Anmerkung:
Die vorstehende Darstellung ist bezogen auf die Bedeutung des Projekts Retentionsraum sehr kurz. Von Seiten der Bezirksregierung erhalten die Teilnehmer in einigen Wochen ein Protokoll der beiden Sitzungstage. Der Worringer Bürgerverein hat angekündigt dann detailliert in den „Worringer Nachrichten“ zu berichten. Bei Interesse über den bisherigen Ablauf geben das umfangreiche Archiv von „WorringenPur“ sowie die einzelnen Ausgaben der „Worringer Nachrichten“ (Zeitung des Worringer Bürgervereins) detaillierte Informationen her. Empfohlen seien auch die Ausführungen auf der Internet-Seite der StEB zum Retentionsraum Worringer Bruch oder ein Besuch im StEB Informationsbüro in Worringen, Hackhauser Weg 2.


WorringenPur.de/18.03.2019
Bericht: Hans-Bernd Nolden
Foto: StEB, Hubert Harst
Redakt. & digit. Bearbeitung: Matschkowski