Retentionsraum Worringer Bruch
Otto Schaaf (StEB) nimmt Stellung und informiert:
Land/Bund erteilen Prüfauftrag für möglichen Versicherungsschutz für Hochwasser- und Grundhochwasserschäden -
Ergebnisse dazu nach der Sommerpause
Beantragung für Planfeststellungsverfahren voraussichtlich Mitte 2014
In Planung: Ausstellung zum Retentionsraum Worringen und seinen Auswirkungen

In der 38. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler informierte der Vorsitzende der StEB, Herr Otto Schaaf, zu noch immer diskutierten Punkten und beantwortete außerdem Fragen des Bürgers Bernd Nolden, die dieser zuvor schriftlich der Bezirksvertretung eingereicht hatte. Die Stellungnahme von Herrn Schaaf wird hier als Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler wiedergegeben.

Chorweiler/Bezirksrathaus
Bezirksbürgermeisterin Frau Wittsack-Junge eröffnete die 38. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler u. a. in Anwesenheit von Herrn Otto Schaaf, Vorsitzender der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB), die für die Ausführung des geplanten Retentionsbeckens am Worringer Bruch zuständig sind. Der Tagesordnungspunkt Hochwasserschutzkonzept wurde eingangs der Sitzung zugunsten der anwesenden Redner/Gäste vorverlegt bzw. mit den vorliegenden Fragen des Bürgers Nolden zusammengelegt.

 

Auszug aus der Niederschrift der BV Chorweiler, hier Stellungnahme von Herrn Otto Schaaf:

Hochwasserschutzkonzept
Herr Schaaf von den Stadtentwässerungsbetrieben nimmt zunächst Stellung zu dem WDR-Bericht von vor einigen Wochen, in dem es um die Forderung von Herrn Kahlix, Ersatzmitglied im Verwaltungsrat der Stadtentwässerungsbetriebe und Mitglied der Hochwasserschutzinitiative Rodenkirchen, ging, den Retentionsraum Worringer Bruch nicht erst bei einem Hochwasser von 11,90 m sondern bereits bei einem Hochwasser von 11,30 m zu fluten.
Herr Schaaf macht nochmals deutlich, dass der Retentionsraum Worringer Bruch erst bei einem Hochwasser von 11,90 m geflutet werden soll. Dies ist auch die Auffassung von Herrn Vogt, Leiter der Hochwasserschutzzentrale. Im Anschluss erläutert er den Sachstand zum derzeitigen Vorverfahren zum formalen Planfeststellungsverfahren. Eine ausführliche Wiedergabe dessen ist unter TOP 1 der Sitzung zu finden. Abschließend beantwortet Herr Schaaf die Fragen der Bezirksvertretung, und die Bezirksvertretung bekräftigt nochmals ihren Beschluss aus der Sitzung vom 08.03.2012.



Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler bestätigt nochmals folgenden Beschluss aus ihrer Sitzung am 08.03.2012: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 28.09.2011 über die Umsetzung Die Bezirksvertreter im Stadtbezirk Chorweiler im Februar 2014des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten Finanzierung zu. Als Zielvorgabe für den Betrieb des Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) – entsprechend 11,90 m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan festgeschrieben. Dabei versteht die Bezirksvertretung Chorweiler unter „knapp“ frühestens 14 Stunden vor Erreichung der auf der Basis der Oberlieger-Rheinpegel errechnete Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel Marke. Die Bezirksvertretung Chorweiler beantragt, dass ein Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt wird, und dass ggf. technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem Hochwasserereignis erforderlich sein könnten. Die Bezirksvertretung Chorweiler beantragt zudem, dass die Altlastenbereiche südlich der Brombeergasse und nördlich des Blumenbergweges auf Schadstoffe untersucht werden, und dass diese ggf. beseitigt werden.
Des Weiteren beantragt die Bezirksvertretung Chorweiler Maßnahmen zur Verbesserung der Abpumpleistung bei der Entleerung des Retentionsraums zu ergreifen. Zudem macht die Bezirksvertretung Chorweiler nochmals deutlich, dass sie eine Flutung unterhalb einer zu erwartenden Hochwasserscheitelwelle von 11,90 m Kölner Pegel ablehnt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Wernig (Die Linke)




In der Einwohnerfragestunde verlas Frau Wittsack-Junge auf der BV anschließend die erweiterten gestellten Fragen des Worringer Bürgers Bernd Nolden zum Retentionsraum, um auch diese von Herrn Schaaf beantworten zu lassen:

1. Welche Fluchtwege verbleiben der Worringer Bevölkerung, wenn der Retentionsraum im Worringer Bruch geflutet ist und das Oberflächen-Hochwasser weiter ansteigt?

2. Welches Gefährdungspotential geht von den verklappten Chemie-Abfällen im Worringer Bruch aus, wenn der Retentionsraum geflutet wird?

3. Welche wirtschaftlichen Schäden am immobilen Eigentum der Worringer Bürger entstehen durch den Anstieg des Grundwasser-Spiegels im Falle der Flutung des Retentionsraumes? Fühlen sich die Stadtentwässerungsbetriebe Köln nicht auch verantwortlich, den betroffenen Bewohnern in Worringen Hilfestellung zu geben bei bereits heute bestehenden Grundwasserproblemen? Ein Flyer mit Hinweisen reicht da sicher nicht aus! Kann man von Seiten der Stadt Köln mit Versicherungsunternehmen über Rahmenbedingungen für eine entsprechende Versicherung verhandeln?

4. Welche Einflüsse gehen von einer Flutung des Retentionsraumes aus auf die im Worringer Bruch liegenden Naturschutzgebiete?

5. Kann man die StEB darum bitten, ihre Öffentlichkeitsarbeit wieder aufzunehmen, damit sich die interessierten Bürger in den anliegenden Ortschaften über die positiven Wirkungen des großen Retentionsraumes bei einem Jahrhundert-Hochwasser des Rheins informieren können? Die Homepage der StEB ist zwar sehr informativ, aber nicht jeder Bürger kann darauf zugreifen. Ich möchte anregen, die Ausstellung der StEB zum Thema zu aktualisieren (z.B. mit den Antworten auf die heute noch offenen Fragen!) und dauerhaft in Worringen zu etablieren!


 

Allgemeine schriftliche Stellungnahme von Herrn Schaaf (StEB) zu diversen Punkten (Wiedergabe 1:1):

Betriebsweise (Steuerungsziel 11,90 m KP)
Die Planung hinsichtlich der Betriebsweise des Retentionsraumes ist unverändert auf die Steuerung eines BHW 11,90 m KP Bezirksbürgermeisterin Wittsack-Junge (2. von links); Otto Schaaf, StEB (5. von links)(Bemessungshochwasser von 11,90 m KP entsprechend einem etwa 200-jährlichen Ereignis) ausgelegt und wird so im Planfeststellungsantrag verankert. Eine Steuerung auf ein BHW 11,30 m KP führt im Bereich des Kölner Pegels rechnerisch zu einer Spiegelabsenkung von ca. 2 cm. Durch Wind und Wellen ergeben sich zum Teil größere Abweichungen als diese rechnerische Absenkung. Im Oberwasser der Ortslage Marienburg lässt sich auch rechnerisch keine Wasserspiegelabsenkung nachweisen. Damit ist ein Schutz des südlichen Kölner Stadtgebietes, das nur bis zu einem Wasserstand von 11,30 m KP geschützt ist, nicht zu erreichen. Des Weiteren würde sich die Stadt Köln bei einem Extremhochwasser, das 11,90 m KP überschreitet, die Handlungsmöglichkeiten beschneiden bzw. nehmen, da der Retentionsraum bereits gefüllt ist. Die Flutung des Retentionsraumes je nach Verlauf der Hochwasserwelle im Rhein ist in Köln die letzte und einzige Chance, den Rheinwasserspiegel zu senken. Im Idealfall kann so eine offene Überflutung der bis 11,90 m KP geschützten Stadtgebiete verhindert werden. In jedem Fall wird Zeit gewonnen, um Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen.

Grundwasser
Auch haben sich die StEB sehr intensiv mit den Auswirkungen hoher Grundwasserstände auf die bebauten Gebiete bei einem Hochwasser von 11,90 m KP befasst. Die Karten mit den Abständen des Grundwasserspiegels von der jeweiligen örtlichen Oberfläche - den sogenannten Flurabständen - zeigen, dass auch ohne eine Flutung des Retentionsraumes die Flurabstände in großen Teilen Worringens geringer als 1 m sind. Das heißt, dass Grundwasser an den Kelleraußenwänden ansteht und an bestimmten Stellen auch an der Oberfläche austreten kann. Verbunden damit sind Schadensrisiken für die Gebäude infolge der Grundbruchgefahr und Risiken des Eintritts von Grundwasser in tief liegende Räume z.B. über Treppen und Kellerschächte.
Vergleicht man diese Karte mit der Flurabstandskarte bei Flutung des Retentionsraums, zeigt sich, dass die betroffenen bebauten Flächen nahezu identisch sind. Was sich in diesem Fall anders darstellt, ist lediglich der anstehende Wasserdruck, der dafür sorgt, dass mehr Wasser nachströmt. Aus oben genannten Gründen werden die StEB die Planung und den Genehmigungsantrag auf eine Flutung des Retentionsraumes bei Rheinhochwasser grösser 11,90 m KP ausstellen. Dabei wird die Variante des großen Retentionsraumes der Antragstellung zugrunde gelegt, wobei die im Vorfeld diskutierten, aber verworfenen Varianten nochmals sorgfältig abgewogen wurden. Aus der Variantenbetrachtung haben sich keine Vorteile für eine kleinere Lösung (z. B. wie von den Bürgervereinen vorgeschlagen) ableiten lassen. Beim Vorschlag der Variante des Bürgervereins ergibt sich insbesondere hinsichtlich der Absenkung des Hochwasserscheitels sowie des Zeitgewinns für Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen etwa eine Halbierung des maximalen Gewinns (korrespondierend zum Verlust an Retentionsvolumen). Aus den bisher geführten Diskussionen haben sich für die StEB allerdings auch Anregungen ergeben, die von den StEB aufgegriffen wurden und in die Planung einbezogen wurden.

Flucht- und Rettungswege
Die eingeholten Stellungnahmen bzw. Gutachten des Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Amt 37) zu ggfs. erforderliche Evakuierungsmaßnahmen bzw. und des Amt für Straßen und Verkehrstechnik (Amt 66) zur Verkehrslenkung besagen, dass bei einer Sperrung der B 9 im Bereich des PFA 10 die verbleibenden Verkehrsbeziehungen (Worringer Landstraße, Bruchstraße / Walter-Dodde-Weg, Neusser Landstraße nach Norden) ausreichend bemessen sind. Die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz erfolgt bei der Bruchstraße / Walter-Dodde-Weg und Worringer Landstraße durch Geländetiefpunkte (Bundesbahnunterführungen). Daraus können sich Risiken für die Verfügbarkeit im Flutungsfall ergeben. Diesen Risiken wollen die StEB mit folgenden Maßnahmen entgegentreten:

1.
Um die oben genannten Straßentiefpunkte bzw. Bahnunterführungen bei einer Flutung des Retentionsraum Worringen von Qualmwasser frei zu halten, werden in beiden Tieflagen Qualmwasserfassungen und -ableitungen verlegt. Seitlich der Fahrbahnen werden Drainagen eingebaut, die einen Anstieg des Qualmwasserspiegels über Fahrbahnniveau verhindern. Das gefasste Qualmwasser wird mobilen Pumpstationen zugeführt, die das Wasser in den Retentionsraum zurück pumpen. Diese Pumpstationen werden mit einer mobilen Stromversorgung ausgestattet. So wird auch bei Störungen bzw. Ausfall der öffentlichen Stromversorgung die Wasserableitung sichergestellt.

2.
Hinsichtlich eines zusätzlichen Flucht- und Rettungsweges im Falle des Versagens der Pumpeinrichtungen Worringer Landstraße und Bruchstraße / Walter-Dodde-Weg wurden mit der Deutschen Bahn Gespräche aufgenommen. Ziel ist es in Verlängerung des Further Weges für den Notfall einen Überweg über die Bahnanlagen zu schaffen. Die ersten Gespräche mit der DB hatten einen durchaus positiven Charakter. Auf der betroffenen Strecke verkehren Fernzüge (Regionalbahnen), Güterzüge und S-Bahnen. Die Herrichtung eines zusätzlichen Bahnübergangs ist aus bahnbetrieblicher Sicht sehr aufwändig. Es ist jedoch denkbar, die Güterzüge im Falle eines Extremhochwassers großräumig umzuleiten. Die DB Netze prüft die grundsätzliche Möglichkeit. Hierdurch würden die Sperrzeiten des Bahnübergangs Hackenbroicher Straße deutlich reduziert. Somit könnte der Bahnübergang deutlich häufiger bzw. länger genutzt werden. Zwecks Evakuierung besteht außerdem immer die Möglichkeit, den Bahnverkehr mittels behördlicher Anordnung bei Gefahr in Verzug einzustellen. Im Krisenstab des Landes sind Mitglieder aller erforderlichen Institutionen vertreten, die eine solche Entscheidung treffen können bzw. müssen.

Ein- und Auslassbauwerk
Seitens der Anwohner wurden Bedenken gegen die geplante Sprengung des Rheinhauptdeiches zur Flutung des Retentionsraumes geäußert. In Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV) erfolgte daher eine Umplanung des Ein- und Auslassbauwerkes in ein Bauwerk mit klassischem Stahlwasserbau.

Beeinträchtigungen de FFH-Gebiete
Im Zuge der Umweltplanungen wurden die Kohärenz- und Ausgleichsmaßnahmen für das FFH-Gebiet Worringer Bruch mit der Landschaftsbehörde und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) abgestimmt.

Schadensersatz und Flächenfreistellung
Die Freistellung der Grundstücke für die Realisierung des PFA 10 soll durch ein Bodenordnungsverfahren erfolgen. Der Einleitungsbericht sowie eine Übersichtskarte wurden der Bezirksregierung vorgelegt. Hinsichtlich des Schadensersatzes nach einer Flutung des Retentionsraumes wird zwischen den Bebauungen und Freiflächen unterschieden. Für die Bebauungen wird derzeit die Betroffenheit konkretisiert. Die Bewertung erfolgt anschließend in Abstimmung mit dem MKULNV durch einen vereidigten Sachverständigen. Hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen scheint eine Regelung zwischen dem Land NRW und der Standesvertretung (Landwirtschaftskammer bzw. Kreisbauernschaft) sinnvoll. Getroffene Regelungen sind nicht nur für den PFA 10 von Bedeutung sondern für alle Retentionsräume des Landes NRW und sollten daher soweit möglich einheitlich sein. Des Weiteren sollten die getroffenen Regelungen mit denen in anderen Bundesländern korrespondieren. Die Abstimmungen zwischen dem MKULNV und den StEB zu diesem Punkt sind noch nicht abgeschlossen.

Wirtschaftliche Schäden durch aufsteigendes Grundwasser
Nach dem Elbehochwasser vergangenes Jahr wurde auf der Umweltministerkonferenz das Thema einer erweiterten Elementarversicherung angesprochen. Diskutiert wurde ein Versicherungsschutz unter anderem auch für Hochwasser- und Grundhochwasserschäden. Land und Bund haben einen Prüfauftrag erteilt. Die Ergebnisse sollen nach der Sommerpause vorgelegt werden. Die StEB werden Bestrebungen in diese Richtung soweit möglich über das Hochwasserkompetenzzentrum (HKC) unterstützen. Die folgenden Punkte wurden bereits mehrfach kommuniziert, haben weiterhin Bestand und sind hier nur wegen der Vollständigkeit kurz angesprochen:

Entscheidung über eine Flutung
Die Entscheidung über die Flutung des Retentionsraumes wird in Abstimmung der Krisenstäbe der Stadt Köln und des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem 4-Augen-Prinzip getroffen. Die Gesamtleitung des Krisenstabes der Stadt Köln bei einem Großschadensereignis hat die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister. Im Krisenstab der Stadt Köln sind die maßgeblichen Ämter (z. B. Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Amt 37), Amt für Straßen und Verkehrstechnik (Amt 66)) sowie kompetente Vertreterinnen bzw. Vertreter der Rhein-Energie AG, KVB, DB AG, Bundespolizei und StEB vertreten. Der Krisenstab des Landes Nordrhein-Westfalen ist beim Innenministerium angesiedelt. Bei einem Extremhochwasser ist für den Regierungsbezirk Köln die stellvertretende Regierungspräsidentin bzw. der stellvertretende Regierungspräsident Mitglied im Krisenstab des Landes.

Betriebsplan
Parallel zur Ausführung und vor betriebsbereiter Herstellung wird ein Betriebsplan für den Retentionsraum aufgestellt. Die Eckpunkte für diesen Betriebsplan (Schutzziel, Betriebsweise etc.) sind Gegenstand des Genehmigungsantrages und werden mit dem Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben. Die Erstellung des detaillierten Betriebsplanes ist zum jetzigen Planungsstand nicht möglich. Bestandteil des Betriebsplans sind unter anderem technische Daten bzw. Koordinaten, die sich erst beim Bau bzw. nach Fertigstellung der Anlagen ergeben, z. B. technische Ausrüstung mit Förderleistungen und Energiebedarf, Pumpensteuerung, Mess- und Regeltechnik. Die Betriebsweise des Retentionsraumes (Einsatz nur bei einem Hochwasser mit offizieller Prognose > 11,90 m KP, Flutungsbeginn je nach Verlauf der Hochwasserwelle frühestens bei 11,70 m KP etc.) ist Gegenstand des Genehmigungsantrages und wird Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses. Abweichungen hiervon würden ein neues Verfahren erfordern. Der Einsatz des Retentionsraumes abweichend vom Genehmigungsantrag, Planfeststellungsbeschluss und Betriebsplan löst eine Ersatzpflicht des Betreibers aus.

Erstellen der Hochwasserprognose
Die offiziellen Hochwasserprognosen für den Rhein werden vom Hochwassermeldezentrum RHEIN in Mainz herausgegeben, und zwar bundesweit für den gesamten Rhein. Die Prognosen werden auch auf der Homepage des Landesamts für Umwelt Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Diese Prognosen werden durch eigene Prognosen der Hochwasserschutzzentrale Köln präzisiert. Deshalb kann in Verbindung mit zusätzlichen Pegeln in Höhe des Retentionsraums eine hohe Prognosesicherheit erzielt werden. Aufgrund dieser Vorgehensweise ist mit mindestens 12 h Vorlaufzeit eine präzise Vorhersage möglich, ab wann der Wasserstand von 11,90 m KP überschritten wird. Im Betriebsplan wird festgelegt, wann die Flutungsbereitschaft auszurufen ist. Der Zeitpunkt wird wasserstandsabhängig definiert, also z. B. bei 11 m KP. Die Vorlauffrist (Ausrufen der Flutungsbereitschaft bis Flutungsbeginn) ist unter anderem davon abhängig, welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, damit der Retentionsraum einsatzbereit ist, z. B. Schließen der Schieber, Installation mobiler Pumpen etc. Sie wird mindestens 24 h vor Flutungsbeginn liegen. Mit Ausrufen der Flutungsbereitschaft erfolgt eine Information der Betroffenen und zuständigen Behörden, erforderliche technische Einrichtungen (z. B mobile Pumpen) werden installiert, Schieber geschlossen, Zufahrten in den Retentionsraum werden für Unbefugte gesperrt usw.

Grundwasserabsenkung
Das Hochwasserschutzkonzept der Stadt Köln sieht keinen Grundwasserschutz vor. Im Konzept wird hierzu folgendes ausgeführt: „Eine Grundwasserabsenkung und unschädliche Ableitung des Grundwassers kann in direkter Rheinnähe und in besonders gelagerten Fällen zwar erforderlich werden (beispielsweise lndustriebereiche, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen und in der Nähe des Rheins liegen), wird insgesamt gesehen jedoch für nicht sinnvoll und technisch kaum ausführbar gehalten. Aufgrund der unterschiedlichen Grundwasserströmungen kann ein direkter Schutz vor hohen Grundwasserständen nur durch einen entsprechenden Objektschutz erfolgen. Zusätzlich sind unterstützende Maßnahmen denkbar, um die Grundwasserproblematik zu entschärfen und damit Grundwasserschäden zu reduzieren.“ Eine Grundwasserabsenkung wurde im gesamten Kölner Stadtgebiet nur dort vorgesehen, wo sie für die Standsicherheit der Hochwasserschutzanlagen erforderlich ist.

Erhöhung der Ableitungskapazität des Pletschbach zur Restentleerung
Der Pletschbach hat im derzeitigen Ausbauzustand eine hydraulische Leistungsfähigkeit von rd. 2 m³/s. Um die Leistungsfähigkeit des Pletschbaches auf z. B. 4 m³/s oder 8 m³/s zu erhöhen, wären entlang des gesamten Verlaufes des Pletschbaches Ausbaumaßnahmen erforderlich. Die Gerinnebreiten wären etwa zu verdoppeln bzw. zu verdreifachen, um die Leistungsfähigkeiten von 4 m³/s bzw. 8 m³/s zu erhalten. Dies bedeutet beispielweise, dass innerhalb des aufgeweiteten Bachbettes die Nutzung der Flächen nicht mehr uneingeschränkt möglich ist. Weiterhin müssten alle vorhandenen Brückenbauwerke (Wegebrücke Sportplatz, Straßenbrücke Erdweg, Straßenbrücke Schmaler Wall und insbesondere die Stephanbrücke - L183 -) an das neue Gewässer angepasst werden. Das heißt, dass alle vorhandenen Bauwerke abgerissen und neu hergestellt werden müssten. In diesem Zusammenhang sei nochmals erwähnt, dass die Dauer eines hohen Grundwasserstandes nicht nur aus der Flutung des Retentionsraumes resultiert, sondern überwiegend von der Dauer und dem Verlauf der Hochwasserwelle abhängig ist. Eine Erhöhung der Restentleerungsrate auf mehr als 2,0 m³/s zur Verkürzung der Restentleerungsdauer von 40 Tagen auf rd. 20 Tagen ist technisch somit nur bedingt und mit sehr hohem Aufwand möglich und im Hinblick auf die Nutzen – Kosten - Relation wenig sinnvoll.

Altlasten
In der Fläche – im eigentlichen Bruchgebiet – besteht im Zusammenhang mit dem PFA 10 kein Erfordernis, eine weitere dezidierte Altlastenuntersuchung durchzuführen. Die Flächen mit ihren Inhaltsstoffen werden bereits seit der Ablagerung vom Niederschlagswasser durchströmt. Dies erfolgt bei entsprechenden Wasserständen auch durch das Grundwasser. Zu den Altlasten in der Fläche wurde in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57) Folgendes erläutert: - Die Flächen wurden zwischen 1986 und 1988 untersucht. Es gebe zwar Belastungen, diese seien jedoch nicht besonders auffällig. Die Verfüllung sei hauptsächlich mit Abbruchstoffen, also Bauschutt, vorgenommen worden. In einer der drei Altlasten gebe es Belastungen mit BTEX (aromatische Kohlenwasserstoffe, Benzol, Tuluol etc.). Es werde davon ausgegangen, dass diese Stoffe dem Bauschutt verhaftet waren. Diese Stoffe sind nicht wasserlöslich. - Die Verwaltung hält eine erneute Beprobung der Altlastenverdachtsflächen nicht für notwendig, weil die Untersuchung bereits zu dem Ergebnis gekommen sei, dass eine Beseitigung der Altlasten nicht notwendig ist. Zusätzlich hat Amt 57 im Sommer 2012 eine erneute Bewertung der Altablagerungen vorgenommen: Bei einem Ortstermin wurde festgestellt, dass sich die Nutzungssituation seit den letzten Untersuchungen nicht geändert hat. Somit ist auch weiterhin eine Gefährdung der Nutzung durch die Altablagerungen auszuschließen. Des Weiteren wurden die noch vorhandenen Grundwassermessstellen in diesem Bereich beprobt und das Grundwasser einer chemischen Analyse unterzogen. Als Ergebnis ist festzustellen, dass eine geringe Beaufschlagung des Grundwassers durch die Altablagerungen erfolgt. Prüfwertüberschreitungen wurden nicht ermittelt, so dass eine Gefährdung des Grundwassers ebenfalls auszuschließen ist. Weitere Maßnahmen sind somit nicht erforderlich.

Genehmigungsverfahren
Sobald die Genehmigungsunterlagen vollständig sind, wird das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Nach heutigem Sach- und Kenntnisstand kann die Antragstellung Mitte dieses Jahres erfolgen. Im Zuge des Verfahrens wird die Bezirksregierung die Stellungnahmen der Behörden (z. B. Straßen NRW) und der Träger Öffentlicher Belange (z. B. RheinEnergie), deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, einholen. Des Weiteren werden die Antragsunterlagen für die Dauer eines Monats zu Jedermanns Einsichtnahme bei der Stadt Köln öffentlich ausgelegt. Der Zeitraum wird ortsüblich bekannt gemacht. Jeder, dessen Belange durch den Retentionsraum berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen die Planung erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird die Bezirksregierung die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen und die Stellungnahmen der privaten Einwender, der Behörden und der Träger Öffentlicher Belange erörtern. Nach dem Erörterungstermin erlässt die Bezirksregierung den Planfeststellungsbeschluss. Im Planfeststellungsbeschluss entscheidet die Bezirksregierung über die Einwendungen, über die bei der Erörterung keine Einigung erzielt worden ist. Dem Antragsteller – also den Stadtentwässerungsbetrieben – können Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen auferlegt werden, die zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlich sind. Diese Auflagen bzw. die daraus resultierenden Vorkehrungen können durchaus zu einer Planänderung führen, welche die eingangs erläuterten Verfahrensschritte nochmals durchlaufen muss. Sofern der Personenkreis, der von der Planänderung betroffen ist, eindeutig zu definieren ist, reicht eine vereinfachte Genehmigung aus, sofern alle Betroffenen schriftlich ihr Einverständnis erklären. Der Planfeststellungsbeschluss wird bei der Stadt Köln für zwei Wochen öffentlich ausgelegt. Die StEB gehen davon aus, dass ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss frühestens ein Jahr nach Antragstellung vorliegen wird.

Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen und Neuigkeiten zum Retentionsraum Worringen veröffentlicht die StEB auf ihrer Homepage
(http://www.steb-koeln.de/hochwasser-undueberflutungsschutz/ vorsorgender-ueberflutungsschutz/vorsorgenderueberflutungsschutz.jsp) unter dem Kapitel „Wie wird zusätzliche Sicherheit durch Retentionsräume erreicht?“. Durch die Umstellung unserer Homepage sind derzeit leider einige Informationen (z. B. die Kartenausschnitte zu den Grundwasserflurabständen) nicht verfügbar. Der Fehler wird in Kürze behoben. Seitens der StEB bestehen keine grundlegenden Bedenken, eine Ausstellung zum Retentionsraum Worringen und seinen Auswirkungen zu erstellen. Diese kann dann dauerhaft vor Ort verbleiben. Wegen eines geeigneten Standortes wird die StEB den Kontakt zum Bürgerverein aufnehmen. Die StEB haben u. a. im Vereinshaus Worringen eine Informationsveranstaltung zum Thema Grundhochwasser durchgeführt. Der Flyer zum Thema, der auch bei dieser Veranstaltung verteilt wurde, stellt das grundsätzliche Problem und mögliche Abhilfen dar. Konkrete Maßnahmen sind Einzelfalllösungen, da sinnvolle Maßnahmen von vielen Einflussfaktoren -u. a. der max. Höhe des Grundwasserspiegels und der Bausubstanz des jeweiligen Gebäudes - abhängig sind. Die StEB stehen zu diesen Fragen gerne beratend zur Verfügung. Inwieweit zusätzliche Beratungen durch örtliche Veranstaltungen zu diesem Thema stattfinden sollen, wird mit dem Bürgerverein abgestimmt. Die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen obliegt dem Grundstückseigentümer.


Anmerkung der Redaktion:
Die vollständige Niederschrift der 38. Sitzung der Bezirksvertretung mit Infos zu allen Stadtteilen können Sie hier als PDF-Datei lesen.


WorringenPur.de/27.02.2014
Bericht: Heike Matschkowski
mit freundlicher Unterstützung von
Bernd Nolden und der Bezirksvertretung Chorweiler
Fotos: Heike Matschkowski
Redakt. & digit. Bearbeitung: Matschkowski