Vorsorge - aber wie?
Infoabend stieß auf großes Interesse

Köln-Worringen
Unsere Lebenserwartung hat sich seit Ende des 19. Jahrhunderts mehr als verdoppelt. Wir alle leben im Schnitt 7 Jahre länger als wir dachten. Und da nicht immer alles glatt geht, ist wohl auch klar, dass wir vorsorgen müssen, um die Risiken auf unserem Lebensweg zu verringern. Natürlich dreht sich die Welt auch weiter, wenn man keine Vorkehrungen für den Ernstfall trifft. Die Frage ist nur, inwieweit unsere Wünsche bei plötzlicher Krankheit oder Tod zukünftig berücksichtigt werden.

Um diese Frage für sich selbst beantworten zu

können, lauschten zahlreiche Gäste mit großem Interesse den Vorträgen der ehrenamtlichen Redner zum Thema „Vorsorge - aber wie?“. Zu diesem Informationsabend hatten der örtliche Kranken- und Familienpflegeverein, die Kolpingsfamilie und die Kreissparkasse Köln gemeinsam eingeladen. Organisator Matthias Klehr, Mitarbeiter der örtlichen Kreissparkasse und seit über 20 Jahren in seiner Freizeit als Rettungsassistent aktiv, hatte für diese Veranstaltung folgende Themen zusammengestellt:

  • Vorsorgevollmachten (vorgetragen durch Matthias Klehr, KSK Köln),
  • Patientenverfügung (Dr. Guido Garlip, Chefarzt der LVR-Klinik Langenfeld),
  • Unterstützung im täglichen Leben (Ingrid Schonert, Vorsitzende Kranken- und Familienpflegeverein Köln-Worringen e.V.),
  • Neuregelung der Pflege (Dirk Seidenstücker, Versicherungsexperte der KSK Köln)
  • Testament (Matthias Weber, Rechtsanwalt aus Fühlingen).

Die aufgeführten Fallbeispiele für die oben genannten Themen ließen viele aufhorchen, wie z. B. beim Thema Vorsorgevollmacht. Wie sorge ich dafür, dass mein Wille von einer Vertrauensperson auch umgesetzt werden kann, selbst wenn ich es selber nicht mehr äußern kann? Dies beginnt bei Kleinigkeiten wie die Berechtigung zur Regelung von Angelegenheiten beim Amt wie auch z. B. der Verkauf einer Immobilie, damit weiterhin eine gute Versorgung gewährleistet ist.

Um eine Patientenverfügung ausstellen zu können, muss der Betroffene geschäftsfähig sein, also noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Wer also z. B. von Demenz betroffen ist, kann im Nachhinein keine Patientenverfügung mehr ausfüllen und unterschreiben. Wann man diese benötigt? Wenn man z. B. keine lebenserhaltenen Maßnahmen möchte; keine künstliche Ernährung/Beatmung/Wiederbelebung/Dialyse etc. wünscht.

„Unterstützung im täglichen Leben“
findet man auch in der Beratung bei dem Kranken- und Familienpflegeverein, der mit einem geringen jährlichen Mitgliedsbeitrag den kostenlosen Verleih von Hilfsmitteln wie z. B. Rollatoren finanziert. Aber auch Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich -beim Putzen, Waschen etc. wird angeboten. Der Hauptzweck dieses Vereins ist es, Menschen so lange als möglich ein Leben zu Hause zu ermöglichen.

Beim Thema „Neuregelung der Pflege in Deutschland“ staunte mancher nicht schlecht, als Herr Seidenstücker darauf hinwies, dass der Eigenanteil für das Wohnen im Pflegeheim oft nicht allein von der gesetzlichen Rente bezahlt werden kann. Nicht selten muss die Differenz, in diesem Beispiel um die 1000 Euro, vom „guten Polster“, dem Ersparten monatlich bezahlt werden – womit das finanzielle Erbe schnell und merklich schrumpft. Eine private Pflegerente könnte die Lösung sein.

Zum Thema „Erben“ bzw. Testament wurde es noch einmal ganz still im Raum. Nicht umsonst heißt es: „Das Testament des Verstorbenen ist der Spiegel des Lebenden“ oder „Geht die Dschunke unter, ist der Hai schon zur Stelle“. RA Weber verstand es ganz ausgezeichnet anhand vieler Beispiele auf die Problematik des Testaments hinzuweisen. Denn mit der Annahme eines Erbes übernehmen die Erben nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten des Verstorbenen. So kann man auch nicht nur Geld erben, sondern auch Schulden! Wer zuerst erbberechtigt ist, was eine „gewillkürte Erbfolge“ ist (schriftliche Festlegung des letzten Willens), wie ein „Berliner Testament“, ein „privat oder ein notariell verfasstes Testament“ oder ein „Erbvertrag“ aussieht und welche Vor- und Nachteile diese haben, wurde neben vielen Details auch angerissen. Erklärt wurde auch die „Erbengemeinschaft“ und wie es möglich, ist, durch „Teilungsanordnungen“ Streitigkeiten zu vermeiden. Wofür ist der „Erbschein“, wie hoch ist der „Pflichtteil eines Erben“, wofür benötige ich einen „Testamentsvollstrecker“ und was ist ein „Vermächtnis“? Etliche untergeordnete Themen zum Punkt „Testament“ konnten nur angerissen werden und zeigen die Wichtigkeit auf, sich damit zu beschäftigen bzw. beraten zu lassen.

Unabhängig vom Alter, also auch als junger Mensch, sollte man sich schon jetzt um eine Beratung zumindest zu den wichtigsten Themen „Allgemeine Vorsorgevollmacht“, „Patientenverfügung“ und „Testament“ bemühen. Denn es kann jeden jederzeit treffen – nicht nur den 80-jährigen!

Aufgrund des großen Interesses und einer schon jetzt bestehenden Warteliste wird für das Jahr 2019 eine weitere Infoveranstaltung anvisiert.

Hinweis der Redaktion WorringenPur.de: Im hier veröffentlichten Bericht, kann keine Garantie für die Richtigkeit der dargestellten Informationen gegeben werden. Bitte wenden Sie sich für eine fachliche Beratung an einen Experten!


WorringenPur.de/15.10.2018
Bericht & Fotos: Heike Matschkowski
Redakt. & digit. Bearbeitung: Matschkowski