Hochwasserschutzkonzept - hier: Retentionsraum Worringer-Bruch

Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes der Stadt Köln ist die Planung eines Retentionsraumes im Worringer Bruch in Arbeit. Diese Hochwasserschutzmaßnahme soll in ein europaweites Gesamtkonzept der Rheinanliegerstaaten eingebettet werden, d.h. dass die Schutzmaßnahmen regional übergreifend geplant werden müssen, um die gewünschte Gesamteffizienz für sämtliche Rheinanlieger zu erzielen.

Ziel soll es in Worringen sein, durch gesteuerte Ableitung von 30 Mio. m³ Rheinwasser den Hochwasserscheitel rheinabwärts abzusenken und gleichzeitig die Scheitelwelle in der Kölner Altstadt in ihrer Höhe zu reduzieren.

Uns ist klar, dass europäische und nationale Vereinbarungen von übergeordneter Bedeutung notwendigerweise Projektplanungen wie die vorliegende vorgeben können. Für die Schaffung solcher Retentionsräume entlang des Rheins wie auch seiner großen Nebenflüsse sind alle Flussanlieger gefordert, da die erwarteten Klimaveränderungen für die Zukunft extreme Hochwasser erwarten lassen.

Wir teilen aber auch die Sicherheitsbedenken der betroffenen Worringer Bevölkerung und verstehen deren Akzeptanzprobleme.

Bevor dieses in  Natur und Landschaft einschneidende Projekt aber realisiert werden kann, ist es aus unserer Sicht dringend erforderlich, folgende Punkte in das weitere Planungsverfahren zu integrieren  bzw. vorherige Prüfungen vorzunehmen:

  1. Es existiert bis heute kein unabhängiges Gutachten, welches die Nachhaltigkeit der vorgesehen Maßnahme darlegt. Nur ein unabhängiges Gutachten kann Grundlage weiterer Planungen sein.
     
  2. Das Landesumweltamt hat im Auftrag der Bezirksregierung eine Studie bezüglich des Retentionsraumes Worringer Bruch in Auftrag gegeben. Wir fordern Transparenz und Zugang zu den Ergebnissen der Studie.
     
  3. Die notwendige FFH-Verträglichkeitsprüfung steht noch aus. Diese sollte ebenfalls unabhängig und nicht zielgerichtet erfolgen.
     
  4. In die weitere Planung muss die Festschreibung der Höhe des  Wasserstandes bei Flutung integriert werden. Eine Flutung darf nur bei den vorgesehenen 11.70 m Kölner Pegel und nicht bei niedrigeren Wasserständen erfolgen.
     
  5. Bisher sind die Zuständigkeiten der Behörden im Falle einer Flutung nicht geklärt. Dies ist vor Baubeginn zwingend erforderlich.
     
  6. Eine zügige und gesteuerte Rückführung des eingestauten Rheinwassers bei Entspannung der Flutsituation ist Grundvoraussetzung, um die Grundwassersituation in Worringen nicht zu verschärfen und um die Betriebssicherheit des Wasserwerks Weiler zu garantieren. Hierbei sind auch Pumpwerke einzuplanen.
     
  7. Im Falle einer Flutung ist die B9 nicht befahrbar. Ein Ausbau von Alternativrouten für Rettungsfahrzeuge im Katastrophenfall ist unabdingbar. Hierzu sind bisher keine Planungen vorgesehen.

Solange die genannten Punkte nicht eindeutig geklärt sind, können wir als CDU-Worringen dem vorliegenden Projekt nicht zustimmen.

CDU-Ortsverband-Worringen/10.05.2005