Hallenbad: Abrissarbeiten haben begonnen
Sichtbare positive Zukunft für die SG

Köln-Worringen
Erleichtert erlebten die SG-Vorsitzenden Rainer Müller und Manfred Paffen am Mittwoch den Beginn der Abrissarbeiten der Firma Leis am Hallenbad. Damit hat das jahrelange Tauziehen endlich Früchte getragen und die SG ist


v.li.: Mitarbeiter der Abrissfirma Leis, Rainer Müller (1. SG-Vorsitzender), Mirijam Meisenberg (SG-Presse) und Manfred Paffen (2. SG-Vorsitzender)

einen großen Schritt auf ihrem Weg aus der Insolvenz vorangekommen. Natürlich hängt die Existenz der SG nicht nur vom Verkauf des Hallenbadgrundstücks ab, dafür gilt es noch zu vieles abzuklären, wie z.  B. die zukünftigen Nutzungsbedingungen aussehen könnten. „Aber“, so Müller, „mit den nun vorliegenden Baumfäll-, Abriss- und Baugenehmigungen ist der vor Monaten getätigte Kaufvertrag jetzt rechtswirksam geworden und mit dem Erlös kann der Hauptgläubiger befriedigt werden. Langsam aber sicher biegen wir auf die Zielgerade ein, das Insolvenzverfahren abschließen zu können“.  „Jetzt können alle Bürger sehen, dass die SG eine Zukunft hat“, ergänzte Manfred Paffen. Derzeit werden sehr konstruktive Gespräche mit der Stadt Köln geführt und man ist optimistisch, dass die Sportgemeinschaft bald wieder auf eigenen Füßen in die Zukunft marschiert.

12 Einfamilienhäuser werden bald durch die Firma Traumhaus in einreihiger Bebauung errichtet – alle Häuser, übrigens mit zentraler Pellet Heizung, sind bereits verkauft, wie der Geschäftsführer der Firma Traumhaus mitteilte. Ein bereits vor Jahren angestrebter Verkauf des Hallenbadgrundstücks an den gleichen Investor scheiterte zuvor an dem Bestreben einer zweireihigen Bebauung. Nun aber sieht nicht nur die Zukunft der SG gut aus, auch der Erhalt des Fußballplatzes auf der Rückseite des Hallenbads ist garantiert und damit die Nutzung für die Fußballabteilung.

Der nächste Schritt ist, die laufenden Verhandlungen im Sinne aller Beteiligten in entsprechenden Verträgen fest zu schreiben, um anschließend den für das Insolvenzplanverfahren nötigen Liquiditätsplan abschließend erstellen zu können. Wenn dann auf der Gläubigerversammlung dem Plan zugestimmt wird, kann das Insolvenzgericht die Insolvenz beenden.


WorringenPur.de/20.09.2010
Bericht und Fotos: Heike Matschkowski